Ausschreibung

7. Verbandspokal des DBSV 2009

Für Landesverbands-Auswahlmannschaften der Erwachsenen

Ausgeschrieben für Recurve und Compound

Termin:

Samstag/Sonntag, 16/17.05.2009

 

 

Ort und Ausrichter:

Sportplatz Helmut- Erb- Str., 64739 Höchst-Hassenroth  SC Hassenroth

Florian Keil, Tel: 06163/4604 oder 0170/3279589, E-Mail Keil.Florian@t-online.de

 

 

Wettbewerb:

Der Verbandspokal  wird an zwei Tagen ausgetragen; der besteht aus einer

FITA - Runde im Freien ohne Finale.

Einzelwertung in allen angetretenen Altersklassen und Platzpunkte entsprechend der Zahl der teilnehmenden Mannschaften

1. Platz = 10 Punkte bei 9 Mannschaften

2. Platz = 8 Punkte usw.

9. Platz = 1 Punkt

2. Länderwertung

Addition der besten 4 Platzpunkte je LV Mannschaft

Alle Klassen außer Damen Ü 50 Rec. und Herren Ü 55 Rec. schießen die 30m auf Einzel-Spotscheiben (6-10).

Es gilt die Wettkampfordnung des DBSV

 

 

Klassen:

Damen und Herren und alle Ü-Klassen von Ü40 bis Ü 55  Recurve und Compound

(Achtung bei diesem Wettkampf ist es nicht erlaubt Bogensportler der  U - Klassen bei den Damen und Herren einzusetzen)

 

 

Startgeld:

Alle Teilnehmer zahlen 19 €, zahlbar nach Rechnungslegung mit Einzahlschein auf das Konto des DBSV zu überweisen.

 

 

Meldeschluss:

Meldungen bis zum 01.05.2009 an

Thomas Röher

Wilhelm-Stade-Straße 11

07749 Jena

Tel.: 03641/363654 / FAX: 33 35 16

E-Mail: Vizepraesident.Sport@dbsv1959.de

Eine Kopie der Meldung geht an die Geschäftsstelle des DBSV.

post@dbsv1959.de

 

 

Zeitplan:

Einschießen:         Samstag 13:00 Uhr   Sonntag 09:00 Uhr

Bogenkontrolle:    Samstag 12:30 Uhr  Beginn: Samstag 14:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr

Siegerehrung am Sonntag um ca. 15:30 Uhr.

 

 

Wichtiger Hinweis:

1. Die Kampfrichterkommission sowie die Jury werden vom DBSV benannt.

2. Die Gerätekontrolle wird während des Einschießens durchgeführt; Nachkontrollen können jederzeit - während des Wettkampfes - erfolgen.

3. Für Einsprüche und ihre Behandlung wird eine Gebühr von 25 € festgelegt; sie verfällt, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird.

4. Änderungen dieser Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.