Sonderregelung Qualifikation Deutsche Meisterschaft 2021
Zu den Deutschen Meisterschaften 2021 sind qualifiziert:
- Sportlerinnen und Sportler, die bei den jeweiligen Deutschen Meisterschaften des Jahres 2019 unter den 75 % bestplatzierten, ihrer damaligen Altersklasse zumindest aber unter den besten 5, waren.
- Diese Sportlerinnen und Sportler übernehmen gegebenenfalls ihre persönliche Startberechtigung in die eventuell neue Altersklasse. Das betrifft auch die Teilnehmer der U 20 von 2019, die inzwischen in die Damen, bzw. Herrenklasse gewechselt sind und die Damen und Herren von 2019, die inzwischen in die Ü 40, bzw. Ü 45 gewechselt sind.
- Fand bis zum 01.01.2021 ein Vereinswechsel statt, gilt das persönliche Startrecht für den neuen Verein.
- Das Startrecht entfällt, wenn die Sportlerin/der Sportler nicht bis zum Meldetermin ihrem/seinem Landesverband mitteilt, dass sie/er das Startrecht wahrnehmen möchte.
- Weiterhin erhalten ein Startrecht alle nicht oben erfassten Sportlerinnen und Sportler, die sich über Qualifikationsturniere aus dem Jahr 2021 qualifizieren.
Nach der Meldung der Landesverbände an den Bundesverband wird die entsprechende Nominierungsliste erstellt.
Gibt es danach noch freie Startplätze, werden diese unter den Sportlerinnen und Sportlern vergeben, die zwar 2019 nicht unter den 75% der Bestplatzierten der Deutschen Meisterschaften waren, aber dennoch bis zum Meldetermin ihrem Landesverband ihren Teilnahmewunsch für 2021 mitgeteilt haben. Durch den Landesverband sind diese Sportlerinnen und Sportler gesondert aufzuführen.
Begründung:
Die Entwicklung des Pandemiegeschehens lässt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Festlegungen zu, ob die bis zum Meldetermin geplanten Turniere alle wie geplant, teilweise oder gar nicht durchgeführt werden können. Auch ist damit zu rechnen, dass es bundesweit und regional zu verschiedenen Regelungen kommen wird.
(Stand: 06.04.2021)