Der Deutsche Bogensport-Verband verlegt die Deutsche Hallenmeisterschaft 2020
Aufgrund des aktuellen Gesundheitsrisikos wird im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Verein die für den 21. und 22. März 2020 geplante Deutsche Hallenmeisterschaft voraussichtlich auf den 24. und 25. Oktober 2020 oder den 7. und 8. November 2020 verlegt.
Es gelten dann die ursprünglichen Startlisten. Die bereits erfolgten nachträglichen Einladungen von nachnominierten Sportlerinnen und Sportlern wegen diverser Absagen verlieren ihre Gültigkeit.
Absagen, die durch die Terminveränderung bedingt sind (Dienstreisen, Auslandaufenthalte, Ausbildungs- oder Studienbeginn, bereits geplante Urlaubsreisen usw.) haben bis zum 15. September 2020 an den Leiter des GB Sport zu erfolgen. In diesen Fällen erfolgt die Startgeldrücküberweisung ohne Bearbeitungsgebühr. Erneute Nachnominierungen erfolgen dann erst nach dem 15. September 2020.
Sportlerinnen und Sportler, die bis dahin ihren Verein wechseln, können zur Deutschen Hallenmeisterschaft nur für den Verein antreten, für den sie ursprünglich für den März gemeldet wurden. Startet eine Sportlerin oder ein Sportler in der Hallensaison 2020/2021, kann das zur Deutschen Meisterschaft für den alten Verein erzielte Ergebnis nach der Meisterschaft für den neuen Verein übernommen werden.
Das Ergebnis dieser Meisterschaft kann als Qualifikationsergebnis für die Deutsche Hallenmeisterschaft 2021 gewertet werden, sofern keine altersklassenwechselbedingte Änderung der Auflagengröße ansteht.
Das Präsidium des Verbandes bedauert diese notwendige Entscheidung, aber die Gesundheit der beteiligten Personen hat Vorrang. Wir sind uns sehr wohl über die Unannehmlichkeiten für die Ausrichter, Kampfrichter, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewusst und bitten alle um Verständnis für diese Entscheidung.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, dass sie gesund bleiben und dass wir zusammen die Veranstaltung im Herbst nachholen können.
Ihr DBSV-Präsidium am 11.März 2020, 20.15 Uhr