Aufgrund einiger Nachfragen wird das Verfahren zur Überweisung des Startgeldes für die Deutschen Meisterschaften noch einmal beschrieben.

  1. Die Sportlerin/der Sportler/der Verein bestellt beim LV (Landesverband) eine Leistung (Bitte um Meldung zur DM) und bezahlt diese Leistung (Startgeld) an den LV
  2. Der LV begleicht die Startgeldrechnung in Höhe der eingegangenen Gelder und meldet dem Bundesverband gegebenenfalls, welche Sportlerin/welcher Sportler/welcher Verein das Startgeld nicht gezahlt hat.
  3. Diese Sportlerinnen/Sportler/Vereine bezahlen das Startgeld vor Ort mit einem Aufschlag von 5,00 pro Person
  4. Sportlerinnen/Sportler/Vereine, die nicht bezahlt haben und nicht zur DM anreisen, werden für künftige Meisterschaften so lange gesperrt, bis sie das Startgeld + 5,00€ an den DBSV überwiesen haben. Eine Information erfolgt nach den DM an die LV
  5. Die Möglichkeit der Startgeldrückforderung gemäß 10.1.(6) der Gebührenordnung besteht selbstverständlich weiterhin.

 

Diese Formulierung ersetzt die Information des Präsidiums vom 06.Februar. Das Präsidium entschuldigt sich für die unglückliche Formulierung in der genannten und inzwischen gelöschten Veröffentlichung.

 

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