Inklusion im DBSV - Der erste Schritt ist getan
Im Rahmen der Sitzung des GB-Sport am 10.10.2020 wurde der Antrag zur Änderung der WKO im Rahmen der Inklusion eingebracht.
Dieser sieht zuerst eine Eingliederung von körperbehinderten Bogensportlern ins Wettkampfprogramm des DBSV vor. Die WKO wird zukünftig eine Definition enthalten, welchen Sportlern Hilfsmittel erlaubt werden und welche Nachweise hierfür zu erbringen sind. Bewusst wird auf die Bildung separater Behindertenklassen verzichtet. Definiert werden die Erleichterung für die jeweils eigenen besonderen Bedürfnisse der Bogensportler. So findet sich in dem erarbeiteten Konzeptpapier die Short Metric sowie Definitionen zu Hilfsmitteln und weitere Erleichterungen wieder. Auch bei temporärer Behinderung können dann Hilfsmittel genutzt werden.
Die Eingliederung von körperbehinderten Sportlern nimmt nun seinen Weg im DBSV. Auch wenn der Weg noch weit ist um eine in allen Belangen gelebte Inklusion zu verwirklichen.
So sind wir froh, den ersten Schritt getan zu haben. Es werden noch viele einzelne Schritte folgen. Jedoch kann man immer nur einen Schritt nach dem nächsten tun um letztendlich ans Ziel zu kommen.
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TG / GB Sport