Kampfrichterkleidung
Der DBSV beteiligt sich an den Anschaffungskosten für eine Kampfrichter-Jacke und zwei Polohemden in Höhe von 50 % bei zentraler Beschaffung.
Nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach Erhalt der Bekleidung können auf Antrag max.zwei Polohemden als Ersatzbeschaffung in derselben Höhe bezuschusst werden.
Der Bedarf muss nachgewiesen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an die Geschäftsstelle senden.